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Presseschau

12. RuÄStV: Treffen der Chefs der Staatskanzleien, BDI-Position, Burda- und Schächter-Interviews, ZDF-„Selbstbeschränkung“

22. Mai 2008
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    Heute treffen sich die Chefs der Staatskanzleien der Länder zu Beratungen über den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Zu welchem medienpolitischen Kompromiss sie sich durchringen, werde von der deutschen Medienbranche und der Brüsseler EU-Kommission mit Spannung verfolgt, schreibt der Kölner Stadtanzeiger und gibt nochmal einen Überblick über die „gravierenden ordnungspolitische Weichenstellungen“ im 12. RuÄStV: „Klare wettbewerbspolitische Spielregeln“ (frei zugänglich)

    Unterdessen hat das ZDF den Bundesländern detaillierte Begrenzungen seiner Online-Angebote angeboten, meldet epd medien. Das ZDF-Positionspapier bestehe aus zwei Elementen: erstens einer gestaffelten Regelung für Zeitgrenzen (bis zu 12 Monate), außerhalb derer bestimmte Online-Inhalte nicht mehr vorgehalten werden sollen, und zweitens einer „Negativliste“ dessen, was der Sender nicht als Teil seines Telemedienauftrags ansieht. ZDF-Intendant Markus Schächter hätte dazu kürzlich in einem epd-Interview erste Hinweise gegeben: „ZDF bietet Selbstbeschränkung bei Telemedien an“ (frei zugänglich)

    Zum epd-Interview mit Markus Schächter: „Logik des Netzes“ (frei zugänglich)
    http://www.epd.de/medien/medien_index_56000.html

    Der Verleger und VDZ-Präsident Burda sei der Absicht der Ministerpräsidenten entgegen getreten, beim neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag die Obergrenze von 0,75 Prozent des Gebührenaufkommens für Online-Angebote aufzuheben, meldet die Süddeutsche Zeitung unter Berufung auf ein Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen vom Mittwoch.: „Verleger Burda für „Budgetgrenze“ für ARD und ZDF“ (frei zugänglich)

    Zum Interview auf den Seiten der Frankfurter Allgemeinen: „Wie ARD und ZDF den Wettbewerb verzerren“ (frei zugänglich)

    Jetzt erhebe auch der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) im „Lobbygeplänkel“ um die Online-Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Sender seine Stimme, berichtet heise online und zitiert BDI-Präsident Jürgen Thumann: „Wir fordern eine Begrenzung der Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in den neuen Medien.“ Der BDI fürchte eine Wettbewerbsverzerrung zu Lasten privater Anbieter im Netz: „Industrieverband fordert klare Grenzen für Öffentlich-Rechtliche im Netz“ (frei zugänglich)

    Zum BDI-Positionspapier: „,Dritte Säule’ des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im
    Internet nicht gerechtfertigt“
    (Link auf  PDF-Dokument)

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