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Presseschau

13. RÄStV: Zusammenfassung

4. November 2009
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Mit der Unterzeichnung des 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrages anlässlich der Konferenz der Ministerpräsidenten der Länder am 30. Oktober 2009 sei ein weiterer Schritt zur Umsetzung der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) vollzogen worden, berichtet das Institut für Urheber- und Medienrecht. Nach den nun anstehenden Ratifizierungen durch die Landesparlamente sollen die Änderungen des Rundfunkstaatsvertrages zum 1. April 2010 in Kraft treten. Zentraler Punkt der Neuregelung seien die Vorgaben zu Produktplatzierungen. Diese sollten zwar grundsätzlich verboten bleiben, durch einzelne Ausnahmen soll „Product Placement“ jedoch im Rundfunk möglich sein: Konferenz der Ministerpräsidenten beschließt 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (frei zugänglich)

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