FFA und HDF Kino seien unterschiedlicher Auffassung über den Umfang der Filmabgabepflicht bei 3-D-Vorführungen, berichtet Blickpunkt:Film. Die FFA halte Einnahmen aus einer mietweisen Überlassung von 3-D-Brillen für abgabepflichtig. Der HDF Kino habe dieser Einschätzung widersprochen: Disput um Filmabgabe bei 3-D
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