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Presseschau

ARD und ZDF: „Autonome Zellen“

2. Mai 2008
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    ZDF-Intendant Markus Schächter habe bei den 9. Mainzer Mediengesprächen von „heiligem Zorn“ gesprochen, den er beim Lesen des ersten Entwurfs des 12. Rundfunkänderungssstaatsvertrags gespürt hat, schreibt Hans-Peter Siebenhaar im Handelsblatt, fragt, warum es dem ansonsten bedächtig-diplomatischen Intendanten die Zornesröte ins Gesicht  treibe und beantwortet die Frage selber: Schächter und seine Kollegen von der ARD geben sich besorgt, dass die Überarbeitung der Magna Charta des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dessen Spielraum im Internet begrenzen könne. Nach dem ersten Entwurf sollten künftig nur noch „sendungsbezogene“ Angebote im Internet weiterverbreitet werden, statt bisher „programmbegleitende“.

    Weiter schreibt Siebenhaar, ARD und ZDF seien heute zu „autonomen Zellen mutiert. Sie sind unkontrollierbar geworden,“ zu politisch omnipräsenten und wirtschaftlich mächtigen öffentlich-rechtlichen Konzernen avanciert. Zu den bald über acht Milliarden Euro Gebührengeldern kämen Hunderte von Millionen an Werbegeldern und Renditen unzähliger Tochterunternehmen wie Bavaria Film, Studio Hamburg bis hin zu börsennotierten Unternehmen wie dem Mediendienstleister Cinemedia: „Die autonome Zelle“ (frei zugänglich)

    Die Debatte um den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag sei zuletzt vor allem von ARD und ZDF mit Kampfbegriffen wie „,Zensur’ oder gar ,Morgenthau-Plan’“ angeheizt worden, schreibt Daland Segler  in der Frankfurter Rundschau. Dass die Aufgeregtheiten von ARD und ZDF am Kern des Problems vorbeigiengen, habe Dieter Dörr vom Mediengespräche-Mitveranstalter Mainzer Medieninstitut deutlich gemacht. Das, was da im Entwurf zum neuen Staatsvertrag stehe, richte sich nun einmal nach den Zusagen, die die Bundesregierung der EU-Kommission gemacht habe, so Dörr. Die Wettbewerbshüter in Brüssel wollten ja die Rundfunk-Gebühren als "Beihilfe", also Subvention einstufen. Damit wären sie mit dem EU-Recht nicht vereinbar. Deshalb müssten neue Angebote öffentlich-rechtlicher Sender ihren „Wert für die Öffentlichkeit" nachweisen und sich einem „Drei-Stufen-Test“ unterziehen, bei dem auch die Auswirkungen auf den Markt zu prüfen seien: „Sieben Tage, heiße Köpfe“ (frei zugänglich)

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