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Presseschau

Bewährungsstrafe für Doris Heinze: Nachlese

15. Oktober 2012
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    Die Staatsanwaltschaft habe drei Jahre Haft gefordert, aber das Hamburger Landgericht sei deutlich unter diesem Antrag geblieben, berichtete Spiegel online zum Ende des Heinze-Prozesses. Die Kammer habe die ehemalige NDR-Fernsehfilmchefin Doris J. Heinze zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt und das Strafmaß auf Bewährung ausgesetzt. Das Gericht habe es am Montag (8.10.2012) als erwiesen angesehen, dass die 63-Jährige dem NDR als Filmchefin mehrere Drehbücher von sich und ihrem Mann unter Pseudonym untergeschoben hatte. Heinzes ebenfalls angeklagter Ehemann und eine Filmproduzentin hätten Geldstrafen erhalten: Bewährungsstrafe für NDR-Fernsehfilmchefin Doris Heinze (frei zugänglich)

    Die Drehbuchaffäre sei bereits vor drei Jahren aufgedeckt worden, schrieb Ilka Kreutzträger in der tageszeitung. Heinze sei damals fristlos gekündigt worden und habe Schadenersatz an den NDR zahlen müssen. Ob das Kapitel nun abgeschlossen ist, liege bei Staatsanwaltschaft und Verteidigung, denen es offenstehe, in Revision zu gehen: Ende ohne Schrecken (frei zugänglich)

    Im Prozess hätten Heinze und Strobel zugegeben, alias „Marie Funder“ und „Niklas Becker“ Drehbücher verfasst zu haben, schrieb Charlotte Frank in der Süddeutschen Zeitung, Heinze habe zudem erklärt, diese Bücher beim NDR eingeschleust und dafür ihre einflussreiche Position ausgenutzt zu haben. Dennoch habe der Vorsitzende Richter Volker Bruns in seiner Urteilsbegründung den Aufbau eines „Systems der Selbstbedienung auf Kosten der Gebührenzahler“ verneint, das die Staatsanwältin den Angeklagten in ihrem Plädoyer vorgeworfen hatte. Es seien „nicht einfach Briefumschläge mit Geld über den Tisch gewandert, ohne dass eine Leistung erbracht“ worden sei. Zur Veranschaulichung habe Bruns den Fall einer Straßenbaubehörde herangezogen, „die auf gewundenen Wegen Aufträge vergibt: ‚Es kann trotzdem sein, dass eine gute Straße gebaut wird.‘“ Gewundene Wege (SZ vom 9.10.2012 – Medienseite)

    Bruns habe sich vom Vorwurf der Anklage distanziert, hier sei ein „System der Selbstbedienung“ geschaffen worden, schrieb Andreas Nefzger in der Frankfurter Allgemeinen, dem Richter zufolge habe sich die Drehbuchaffäre von anderen Korruptionsfällen unterschieden, weil es nicht um bloße Selbstbereicherung oder Schmiergeldzahlungen ohne Gegenleistung gegangen sei. „Es kam Frau Heinze darauf an, selbst zu schreiben und ihrem Mann das Schreiben zu ermöglichen.“ Damit sei das Gericht teilweise den Schilderungen der Angeklagten gefolgt, die im Prozess beteuert hatten, ihnen sei es vor allem darum gegangen, gute Filme zu machen: Selbstbedienung auf Kosten der Gebührenzahler (frei zugänglich)

    Im Leitartikel in der Funkkorrespondenz schrieb René Martens, im Vergleich zum vom BGH bestätigten Urteil des Landgerichts Frankfurt für Jürgen Emig (der mehr als eine halbe Million Euro in die eigene Tasche habe fließen lassen), das zwei Jahre und acht Monate Gefängnis ohne Bewährung laute, sei die Bewährungsstrafe für Doris Heinze durchaus verhältnismäßig. Neben der juristischen Schuld Heinzes gehe es in dieser Sache aber auch um Schuldfragen, die ein Gericht nicht abhandeln kann: „Was ist mit den anspruchsvollen Filmen, die hätten gedreht werden können, wenn das dafür benötigte Geld im Etat von Heinzes Abteilung nicht in Stoffe geflossen wäre, die die Eheleute Heinze-Strobel entwickelt hatten?“ Tage vor Gericht (frei zugänglich)

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