Der Bundesgerichtshof habe jetzt in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Eltern nicht für illegale Tauschbörsennutzung ihrer volljährigen Kinder haften müssen, sofern sie keinen konkreten Verdacht haben, dass die Kinder solche Angebote nutzen, meldet die Süddeutsche Zeitung. Sie dürfen vielmehr ihren Internetanschluss erwachsenen Kindern zur Nutzung überlassen, ohne sie zu vorab über die Gefahren des Missbrauchs zu belehren oder sie gar zu überwachen: Eltern haften nicht für illegales Filesharing erwachsener Kinder (frei zugänglich)
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