Eine neue Studie des Büros für Technikfolgenabschätzung (TAB) des Deutschen Bundestags umreiße zahlreiche netzpolitische Handlungsfelder vom Breitbandausbau bis zum Datenschutz, berichtet Heise online. Unter anderem empfehlen die Autoren, die derzeit geltenden Regelungen für die Verweildauer öffentlich-rechtlicher Inhalte im Netz zu überdenken. Die aktuelle bestehende Pflicht, Videos aus den Mediatheken spätestens nach sieben Tagen wieder zu „depublizieren“, wirke sich „vermutlich nachteilig auf das Qualitätsspektrum der Inhalte im Internet“ aus: Bundestagsstudie: Öffentlich-rechtliche Inhalte sollten länger im Netz stehen (frei zugänglich)
Weitere Informationen auf den Seiten des Büros für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (frei zugänglich)
Direkt zur Studie Gesetzliche Regelungen für den Zugang zur Informationsgesellschaft (Link auf PDF-Dokument, frei zugänglich)