Am Freitag habe der Bundesrat das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken und das Gesetz zur Änderung des UrhG gebilligt, meldet das Institut für Urheber- und Medienrecht. Letzteres diene der Umsetzung der Europäischen Richtlinie über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke in nationales Recht. In Zukunft sollen öffentliche Einrichtungen geschützte Werke einfacher digitalisieren und ins Netz stellen können: Urheberrechtsreform: Bundesrat billigt Gesetz zur Änderungen des UrhG (frei zugänglich)
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