Der Bundestag habe am späten Abend des 3. Juli 2014 einstimmig den „Gesetzentwurf zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes“ (KSAStabG) gebilligt, meldet das Institut für Urheber- und Medienrecht unter Berufung auf „Onlineberichte“. Die Abgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) solle künftig strenger kontrolliert werden soll, wodurch Mehreinnahmen von 32 Millionen Euro jährlich erwartet würden: Künstlersozialabgabe: Bundestag verabschiedet Gesetzentwurf (frei zugänglich)
Eine Stellungnahme auf des Seiten des Deutschen Kulturrats: Deutscher Kulturrat begrüßt Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes (frei zugänglich)
Weitere Informationen auf den Seiten des Deutschen Bundestages (Tagesordnungspunkt 21, frei zugänglich)