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Presseschau

Bundesverwaltungsgericht: Rundfunkbeitrag muss auch für Zweitwohnungen gezahlt werden

26. Januar 2017
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Das Bundesverwaltungsgericht habe entschieden, dass der Rundfunkbeitrag auch für Zweitwohnungen gezahlt werden muss, meldet Spiegel online. Mit ihrem Urteil hätten die Leipziger Richter bisherige Rechtsprechungen bestätigt. Demnach dürfe der Rundfunkbeitrag an eine Wohnung geknüpft sein – egal, ob es dort auch ein Rundfunkgerät gibt. Das gelte auch für Zweitwohnungen. Einer der Vertreter der Kläger habe gesagt, er wolle beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde einlegen: Bundesverwaltungsgericht: Rundfunkgebühr wird auch für Zweitwohnung fällig (frei zugänglich)

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