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Presseschau

Bundesverwaltungsgericht verhandelt 24 Klagen gegen Rundfunkbeitrag

14. März 2016
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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandele 24 Klagen gegen den Rundfunkbeitrag, schreibt Joachim Huber im Tagesspiegel. Eine Reihe dieser Klagen, über die das Verwaltungsgericht möglicherweise schon am Freitag entscheiden werde, beziehe sich darauf, dass auch derjenige, der kein Rundfunkgerät besitzt, monatlich genauso seine 17,50 Euro an den Beitragsservice bezahlen muss wie jemand, der eines oder mehrere Geräte besitzt. Andere Kläger argumentierten, der Rundfunkbeitrag sei deswegen kein Beitrag, sondern eine Steuer. Den Bundesländern, die den Beitrag eingeführt hatten, fehle dafür die Gesetzgebungskompetenz. Die Stichhaltigkeit der allermeisten Argumente und Kritikpunkte sei schon auf den verschiedenen Ebenen der Vorinstanzen getestet worden. Die Klagen seien ausnahmslos in erster Instanz abgewiesen und die Berufungen der Kläger in zweiter Instanz zurückgewiesen worden: Ist der Rundfunkbeitrag eine Zwangssteuer? (frei zugänglich)

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