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Presseschau

DFFF: Neue Richtlinie

8. März 2016
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Zum 1. März sei die für dieses Jahr zunächst nur vorläufig geltende DFFF-Richtlinie durch eine Neufassung ersetzt worden, berichtete Blickpunkt:Film am 3. März. Zwar blieben die Einstiegsschwellen unverändert, allerdings seien durch die BKM durchaus eine Reihe wesentlicher Änderungen vorgenommen worden. So sei die nachträgliche Überschreitung der bei Antragstellung angegebenen und anerkannten deutschen Herstellungskosten um bis zu 8 Prozent nicht mehr möglich, die Frist zur Fertigstellung der Nullkopie könne nur noch ein einziges Mal verlängert werden, das Herstellerhonorar berechne sich bei internationalen Koproduktionen auf den deutschen Finanzierungsanteil und vor Antragstellung sei jetzt ein Beratungsgespräch obligatorisch: Neue DFFF-Richtlinie in Kraft

Weitere Informationen und die geänderte Richtlinie auf den Seiten des Deutschen Filmförderfonds (frei zugänglich)

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