Skip to content
Presseschau

Früherer SR-Fernsehspielchef: Kein Schadenersatz für „Eingriff in die berufliche Sphäre”

24. November 2009
Topic
    Kontakt

    Geschäftsstelle Berlin
    T 030 20670880
    E-Mail

    Der frühere Fernsehspielchef des Saarländischen Rundfunks (SR), Martin Buchhorn, sei im Rechtsstreit gegen die ARD-Anstalten beim Saarbrücker Landgericht unterlegen, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Buchhorn, der seit 2004 pensioniert ist, sei von ARD-Hierarchen wegen seiner frühen Enthüllungen über Schleichwerbung heftig und öffentlich attackiert worden. Der SZ habe Buchhorn 2008 gesagt, „in der ARD habe es ein Schleichwerbe-System gegeben, von dem alle gewusst hätten“. Buchhorn habe auf Schadenersatz geklagt, weil er innerhalb der ARD so behandelt werde, als sei er „wegen branchenweit bekannter Unzuverlässigkeit“ vorzeitig von seinem Vertrag entbunden worden. Das Gericht habe befunden, dass es einen „Eingriff in die berufliche Sphäre" Buchhorns „unstreitig gegeben“ habe, dieser sei jedoch nicht so schwerwiegend, dass er nur durch eine Geldentschädigung ausgeglichen werden könne: Einer aus Saarbrücken (SZ vom 24.11.2009, Seite 15 – Medien)

    Scroll