Die Regierung wolle das Urheberrechtsgesetz ändern, um die Veröffentlichung von Werken zu ermöglichen, deren Rechtsinhaber unbekannt sind, meldet der Informationsdienst Heute im Bundestag. Nach einem Gesetzentwurf (17/13423) solle es vor allem Bibliotheken, Archiven und öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gestattet werden, sogenannte „verwaiste Werke“ zu digitalisieren und online zu stellen, „damit sie nicht dem kulturellen Erbe verloren gehen“: Neuregelung zur Nutzung verwaister und vergriffener Werke (frei zugänglich)
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