Ein Gutachten (für den RBB) des Rechtswissenschaftlers Joachim Wieland komme zu dem Ergebnis, dass der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) einen rechtlichen Anspruch auf einen höheren Anteil aus dem ARD-Gebührenaufkommen hat, als er bislang erhält, berichtet die Funkkorrespondenz: „Gutachten attestiert RBB höheren Gebührenanspruch“ (frei zugänglich)
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