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Presseschau

Internet-Regelung des Rundfunkstaatsvertrags verfassungswidrig?

28. Mai 2008
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    Am morgigen Donnerstag steht eine weitere Beratungsrunde der Medienfachleute der Staatskanzleien über den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag an, Anfang Juni werden abermals die Intendanten der Sender vorstellig, bevor die Ministerpräsidenten zu ihrer Tagung am 12. Juni eine erste Beschlussvorlage sehen wollen, schreibt Michael Hanfeld  in der Frankfurter Allgemeinen. Umstritten sei dabei vor allem, wie die Grenzen für die Online-Auftritte der Öffentlich-Rechtlichen zu ziehen sind. Dazu gebe es einen neuen Zwischenstand, der, würde er endgültig, für ARD und ZDF ausgesprochen günstig ausfiele. Nach Auffassung des Burda-Justitiars  Robert Schweizer verstoße die geplante Internetregelung des Rundfunkstaatsvertrags nicht nur gegen das Beihilferecht der EU, sondern sei auch verfassungswidrig: „Die Pressefreiheit, die sie meinen“ (frei zugänglich)

    Bei Focus online heißt es, während sich die öffentlich-rechtlichen Medien nach derzeitigem Stand der Verhandlungen im Vorteil wähnen könnten und weiter auf ihren staatlichen Bildungsauftrag pochten, stellen Rechtsexperten wie der Justitiar des Burda-Verlags (bei dem auch Focus erscheint), Prof. Robert Schweizer, den Neuentwurf des Rundfunkstaatsvertrags generell infrage. Der Grundsatz, dass Telemedienangebote für ARD und ZDF grundsätzlich zulässig sein sollen, sei in seiner bisherigen Form gar verfassungswidrig: „Ist die freie Presse in Gefahr?“ (frei zugänglich)

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