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Presseschau

Kartellamt lehnt Bundesliga-Sender ab

24. Juli 2008
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    Das Bundeskartellamt habe die geplante zentrale TV-Vermarktung der Fußball-Bundesliga für die Spielzeiten 2009/2010 bis 2011/2012 untersagt, meldet die Süddeutsche Zeitung. Das von der Deutschen Fußball Liga (DFL) vorgelegte Modell genüge nicht den kartellrechtlichen Anforderungen einer angemessenen Verbraucher-Beteiligung, habe der Präsident des Kartellamts, Bernhard Heitzer, am Donnerstag in Bonn gesagt. Die Wettbewerbshüter sähen in der gemeinsamen Rechteverwertung der 36 Bundesligavereine ein Kartell.

    Mit der Entscheidung der Behörde, so die SZ weiter, drohe der Vertrag der DFL mit der Kirch-Tochterfirma Sirius über drei Milliarden Euro zu platzen, die Grundlage für die Umsetzung dieses Vertrages sei entfallen: „Kartellamt lehnt Vermarktungsmodell der DFL ab“ (frei zugänglich)

    Schon vorher hatte Caspar Busse in der Süddeutschen vermutet, dass das Kartellamt bei den Plänen von DFL und Sirius „offenbar“ nicht mitspiele: „Gescheitert“ (frei zugänglich, SZ vom 24.7.2008, Seite 15 – Medien)

    Mit der Vermarktung der Bundesliga-Übertragung habe Leo Kirch „wieder groß herauskommen“ wollen, doch das Bundeskartellamt habe ihm einen Strich durch Rechnung gemacht und das Modell abgelehnt, heißt es in den Financial Times Deutschland. Die Bundesliga müsse nun um sicher geglaubte Millionen bangen: „Kartellamt lässt Kirchs Traum platzen“ (frei zugänglich)

    Die Pressemitteilung des Bundeskartellamts im Wortlaut:

    DFL Vermarktungsmodell zu TV-Übertragungsrechten genügt nicht den kartellrechtlichen Anforderungen

    Das Bundeskartellamt hat der Deutschen Fußball Liga (DFL) am gestrigen Mittwoch seine abschließende Einschätzung zum vorgelegten Modell der zentralen Vermarktung der Bundesliga TV-Übertragungsrechte (2009 – 2015) mitgeteilt.

    Bereits in der letzten Woche waren der DFL Mindestanforderungen übermittelt worden, unter denen das Vermarktungsmodell kartellrechtskonform wäre. Die DFL schlug daraufhin dem Bundeskartellamt am Dienstag letzte Änderungen ihres Vermarktungsmodells vor. Auch mit diesen Änderungen genügte das vorgeschlagene Modell nicht den kartellrechtlichen Anforderungen einer angemessenen Verbraucherbeteiligung. Daher würde das Vermarktungsmodell förmlich untersagt, wenn die DFL daran festhalten sollte.

    Zur Begründung wird auf die Pressemitteilung des Bundeskartellamts vom 17. Juli 2008 verwiesen: Zentralvermarktung: „DFL muss bei Verbraucherbeteiligung nachbessern“ (frei zugänglich)

    Zum Statement des Kartellamtspräsidenten Dr. Heitzer: „Zentralvermarktung der Verwertungsrechte der Fußball Bundesliga ab dem 1. Juli 2009“ (Link auf PDF-Dokument; frei zugänglich)

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