Das Landgericht Leipzig habe die weitere Anwendung der sogenannten „VFF-Klausel“ in Produktionsverträgen untersagt, meldet Meedia.de. Durch diese „rechtswidrige Knebelklausel“ sollen die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten über Jahrzehnte Verwertungserlöse kassiert haben, die ihnen gar nicht zugestanden hätten. Gegen den Richterspruch können ARD und ZDF noch Berufung einlegen: Gericht kippt Knebelklausel bei TV-Auftragsproduktionen (frei zugänglich)
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