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Presseschau

MDR-Staatsvertrag soll „grundlegend“ novelliert werden

5. Mai 2015
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Die Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wollen den MDR-Staatsvertrag grundlegend novellieren, berichtet epd Medien. Die thüringische Staatskanzlei habe mitgeteilt, dass die Chefs der Staatskanzleien der drei mitteldeutschen Länder übereingekommen seien, „dass dieses politische Vorhaben nicht kurzfristig im Jahr 2015 erfolgreich abzuschließen ist“. Der bisherige Staatsvertrag für den MDR genüge nicht den Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil über den ZDF-Staatsvertrag zur Frage einer staatsfernen Zusammensetzung der Aufsichtsgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks formuliert hat. Neben der Frage der Erweiterung des Kreises der staatsfernen Mitglieder des MDR-Rundfunkrats müssten auch Fragen der Transparenz der Gremien, Regelungen zur Unvereinbarkeit einer Gremienmitgliedschaft mit bestimmten öffentlichen Ämtern und Fragen der Geschlechtergerechtigkeit geklärt werden: Staatskanzleien wollen MDR-Staatsvertrag novellieren (frei zugänglich)

Zur gemeinsamen Pressemitteilung der Chefs der Staatskanzleien der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf den Seiten des Freistaats Thüringen: Die Staatskanzleien von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen streben eine grundlegende Novellierung des MDR-Staatsvertrages an (frei zugänglich)

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