Skip to content
Presseschau

Neues Außenwirtschaftsrecht bezieht Medienbereich ein

8. Februar 2019
Topic
    Kontakt

    Geschäftsstelle Berlin
    T 030 20670880
    E-Mail

    „Der Einstieg von Nicht-EU-Unternehmen bei deutschen Medienunternehmen mit mehr als 10 Prozent kann nun von der Bundesregierung geprüft und gegebenenfalls untersagt werden.“ Dies würde, berichtet medienkorrespondenz, das neue Außenwirtschaftsrecht vorsehen, das seit dem 29. Dezember 2018 gilt. Aus der Begründung: „Der Medienbereich sieht sich erhöhtem Druck auf die eigene Unabhängigkeit durch Versuche ausländischer Beeinflussung im Rahmen vielgestaltiger, hybrider Bedrohungen ausgesetzt.“ Volker Nünning konstatiert: „Mit der neuen Verordnung solle verhindert werden, dass ausländische Investoren deutsche Medienorgane übernehmen, um darüber dann Desinformation zu betreiben.“ Neues Außenwirtschaftsrecht bezieht den Medienbereich mit ein
    (frei zugänglich)

    Scroll