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Presseschau

Neugestaltung der Be­zie­hun­gen zwischen Produzenten und der ARD

2. Dezember 2009
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Berlin, 2. Dezember 2009 – Nach konstruktiven Gesprächen haben sich die ARD und die Allianz Deutscher Produzenten Film & Fernsehen e. V. auf die „Eckpunkte  der Zusammenarbeit bei Auftragsproduktionen im Fernsehen“ verständigt.

Der ARD-Vorsitzende Peter Boudgoust begrüßte die Verständigung mit der Produzentenallianz: „Wir haben damit erneut unter Beweis gestellt, dass wir ausgewogene Vertragsbedingungen und eine faire Aufteilung der Ver­wertungsrechte entsprechend dem Grundsatz ‚die Rechte folgen dem Risiko’ gewährleisten.“

Für Alexander Thies, Vorsitzender des Vorstands der Produzentenallianz, und Christoph Palmer, Vorsitzender der Geschäftsführung der Produzen­ten­allianz, ist die erreichte Übereinkunft ein Meilenstein in den Be­zie­hun­gen zwischen den deutschen Produzenten und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Und die „weitreichendste Verbesserung der Vertrags- und Ar­beitskonditionen“ für deutsche Produktionen seit sehr langer Zeit. „Er­freu­licherweise würdigen die Intendanten und Programmverantwortlichen der ARD, dass nur leistungsstarke Produktionsbetriebe, die auch für eine ge­stärkte Eigenkapitalbasis vorzusorgen in der Lage sind, die Qua­lität und Kreativität der Fernsehprogramme in Deutschland auf Dauer ge­währleisten können.“

Im Vordergrund der Übereinkunft stand, die Angebotsvielfalt der Pro­gramme und das Interesse der Zuschauer an spannenden und informa­tiven Geschichten und Unterhaltungsformaten zu sichern. Eine sichere fin­anzielle Grundlage einschließlich einer flexiblen Rechteverein­barung bietet die beste Gewähr, dass auch zukünftig Produzenten und Sender attraktive Programmangebote für die Zuschauer herstellen werden. „Wir sind in einer Qualitätspartnerschaft und haben mit dieser Ver­stän­di­gung einen großen Schritt in die Zukunft getan“, erklärten Alexander Thies und Christoph Palmer.

Kern der künftigen Zusammenarbeit ist die Übereinstimmung, verstärkt auch teilfinanzierte Produktionen herzustellen, bei denen die Produzenten Rechte bei entsprechender finanzieller Beteiligung zurückbehalten können. Die ARD gewährt den Produzenten auch Erlösbeteiligungen für die Aus­landsverwertung, bei Pay-TV, Kino und DVD-Erlösen und auch bei kom­mer­ziellen On-Demand-Angeboten. Neuland wollen die Beteiligten in der Frage der Ver­wer­tung nicht genutzter Rechte gehen. Hier soll den Pro­du­zenten die Mög­lich­keit eingeräumt werden, nicht genutzte Rechte – ins­besondere auch außer­halb des Senderechts – selbstständig zu verwerten und an den dadurch erzielten Erlösen die Sender zu beteiligen. Ein nicht exklusives Senderecht für die ARD-Landesrundfunkanstalten bleibt in jedem Fall erhalten.

Eine Verständigung wurde auch über die Kalkulationsfähigkeit wichtiger Berufsbilder erzielt, wie z.B. Continuity, Casting, Materialassistenz oder Szenenbild/Kostümbildassistenz, wobei hier ebenso wie bei der Anerkennung der Bürgschaftskosten im Rahmen der Kalkulation der jeweilige Einzelfall zu betrachten ist.

Schließlich haben sich beide Seiten zu einer differenzierten Regelung für Unterhal­tungs­for­mate verständigt.

Die Eckpunkte der Zusammenarbeit haben bis zum 31.12.2013 Geltung. Eine Clearingstelle von ARD und Produzentenallianz bewertet die Praxis.

Die Pressemitteilung als PDF-Dokument zum Download

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