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Presseschau

Öffentlich-rechtliches Jugend-Internet: Verleger und Privatsender gegen Ausnahmeregelungen

7. September 2015
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41 Stellungnahmen zum geplanten Jugendangebot von ARD und ZDF habe die Staatskanzlei von Sachsen-Anhalt gesammelt und auf ihrer Webseite veröffentlicht, schreibt Jürn Kruse in der tageszeitung. Jede und jeder, der etwas beitragen wollte zu dem Plan der Bundesländer, die öffentlich-rechtlichen Anstalten zu beauftragen, ein solches Angebot für 14- bis 29-Jährige umzusetzen, habe bis Ende Juli seine Meinung kundtun dürfen. Verleger und Privatsender stoßen sich an den vielen Ausnahmeregelungen, die für das Jugendangebot laut Konzept und dem vorgelegten Paragrafen 11g gelten sollen: keine Sieben-Tage-Frist für die Beiträge in Mediatheken, kein Drei-Stufen-Test, um zu testen, ob mit dem Angebot der Wettbewerb verzerrt würde, und es müsse zukünftig nicht unbedingt ein Sendungsbezug für die Onlineinhalte vorliegen. „Besonderer Knackpunkt“ sei die Ausrichtung des Jugendangebots als Content-Netzwerk: Nicht eine klassische Startseite de stehe im Vordergrund, sondern die Verteilung und zugleich Vernetzung unterschiedlicher Inhalte auf Drittplattformen wie YouTube oder Facebook, wie es dazu im Konzept von ARD und ZDF heiße. Sollte der vorgelegte Paragraf 11g so in den Rundfunkvertrag Eingang finden und ratifiziert werden, dürfte an einer Klage gegen das Jugendangebot kaum ein Weg vorbei führen: Schön, dass wir mal geredet haben (frei zugänglich)

Auf den Seiten der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt: Offenes Konsultationsverfahren zum „Jugendangebot von ARD und ZDF“ (frei zugänglich)

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