Die Bundesländer wollten ARD und ZDF erlauben, die Beiträge ihres geplanten Online-Jugendangebots auch auf Drittplattformen wie Facebook und YouTube anzubieten, meldet epd Medien aktuell. Forderungen aus der privaten Medienwirtschaft nach einem Verbot der Nutzung solcher Plattformen könne nicht entsprochen werden, heiße es in einem Sachstandsbericht der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt. Ein Verbot würde den „nachweisbaren Nutzungsgewohnheiten der Zielgruppe“ widersprechen und könne den Erfolg des gesamten Vorhabens gefährden: ARD/ZDF-Jugendangebot: Politik erlaubt Nutzung von Drittplattformen
Weitere Informationen auf den Seiten der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt: Bericht über das offene Konsultationsverfahren zum „Jugendangebot von ARD und ZDF“ (frei zugänglich)