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Presseschau

OLG Dresden bestätigt Urteil gegen „VFF-Klausel“

15. März 2013
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Das Oberlandesgericht Dresden habe in einem Berufungsverfahren ein vorab ergangenes Urteil gegen die Verwendung der so genannten VFF-Klausel in Fernsehverträgen bestätigt, meldet Fillmecho/Filmwoche unter Berufung auf eine Mitteilung der AG Dokumentarfilm (AG DOK). Die AG DOK habe in der Vorinstanz einen Prozess geführt und gewonnen, die Gegenseite (der Mitteldeutsche Rundfunk) daraufhin Berufung eingelegt. Die Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm habe bei der Klage argumentiert, dass ihre Mitglieder durch die so genannte „VFF-Klausel“ in Fernsehverträgen benachteiligt werden. Die Klausel werrde nicht nur vom MDR, sondern von allen öffentlich-rechtlichen Sendern in Deutschland standardmäßig in Auftrags-Produktionsverträgen verwendet und schreibt den Produzenten vor, wo sie ihre Zweitverwertungsrechte geltend machen müsse: AG DOK: Gericht verbietet umstrittene Klausel in TV-Verträgen

Zur Pressemitteilung auf den Seiten der AG DOK: Intransparent, unangemessen und treuwidrig – Gericht verbietet umstrittene Klausel in Fernsehverträgen (frei zugänglich)

Zur Pressemitteilung der Produzentenallianz: Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden zur „VFF-Klausel“: „Eine gute Nachricht für Produzenten“ (frei zugänglich)

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