Der private Fernsehsender Sat.1 müsse seit Ende Oktober wieder Sendungen von unabhängigen Drittanbietern ausstrahlen, meldet die Medienkorrespondenz. Dass Oberverwaltungsgerichts (OVG) Rheinland- habe in einem Beschluss festgestellt, dass Sat.1 vorläufig verpflichtet sei, die Sendungen der drei lizenzierten Drittanbieter in seinem Programm wieder auszustrahlen. Dies gelte bis zum rechtskräftigen Abschluss des derzeit noch in der ersten Instanz beim Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße anhängigen Hauptsache-Klageverfahrens. Der OVG-Beschluss sei unanfechtbar, da der Instanzenweg ausgeschöpft ist, Sat.1 hätte allenfalls noch die Möglichkeit, das Bundesverfassungsgericht anzurufen: Gerichtsentscheidung: Sat.1 muss Produktionen von Drittanbietern wieder ausstrahlen (frei zugänglich)
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