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Presseschau

Product Placement bei ARD, ZDF weiter verboten

1. April 2009
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Für deutsche Privatsender sollen künftig bezahlte Produktplatzierungen in TV-Filmen, Serien, Sportsendungen und „leichten Unterhaltungsformaten“ möglich sein, berichtet epd Medien. Das sei der Diskussionsstand in der Rundfunkkommission der Bundesländer, habe der Chef der in Medienfragen federführenden Staatskanzlei von Rheinland-Pfalz, Martin Stadelmaier (SPD), dem Evangelischen Pressedienst  gesagt. Die Länder setzen damit die 2007 novellierte Mediendienste-Richtlinie der EU um. Für öffentlich-rechtliche Sender solle Product-Placement allerdings verboten bleiben. In der Rundfunkkommission werde noch diskutiert, auf welche Weise die Sender die erforderliche Transparenz beim Einsatz von Placements herstellen müssten, sagte Stadelmaier. Die Zuschauer müssten nicht nur am Ende, sondern auch am Anfang einer Sendung erfahren, dass werbliche Produktplatzierungen vorgenommen würden: Länder wollen Produktplatzierungen im Privatfernsehen erlauben (frei zugänglich)

Der deutsche Gesetzgeber scheue sich, „dergleichen nicht in deutsches Recht zu übernehmen“, wozu ihm die neue EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste durchaus die Freiheit gelassen hätte, schreibt Volker Lielienthal in im epd-Medien-„Tagebuch“. Die „Nibelungentreue der Bundesländer gegenüber der europäischen Gesetzesvorgabe“ habe sich nun durchgesetzt, also würden die Länder im 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag bezahlte Platzierungen von „Produkten in TV-Filmen, -Serien, Sportsendungen und leichten Unterhaltungsformaten (gibt‘s auch schwere?)“: Nachgiebig. Die Länder legalisieren Product-Placement (frei zugänglich)

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