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Presseschau

Rundfunkbeitrag: „Die Erhebung des Rundfunkbeitrags in Deutschland verstößt nach Ansicht eines Gutachters des Europäischen Gerichtshofes nicht gegen EU-Recht.“

27. September 2018
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Die Erhebung stelle „keine rechtswidrige staatliche Beihilfe dar“. Diese Entscheidung traf der zuständige Generalanwalt in einem am Mittwoch (26.9.) veröffentlichten Gutachten, was der Wertung entspricht, die auch für die bis 2012 geltende Rundfunkgebühr galt. Das Gutachten ist für das Gericht nicht bindend, häufig folgt es seiner Argumentation jedoch. Das Landgericht Tübingen hatte den EuGH angerufen, nachdem Beitragszahler gegen die Erhebung des Beitrags geklagt hatten. Laut einer dpa-Meldung in der Süddeutschen Zeitung (Ausgabe vom 27.9.2018, Medienteil) Beitrag oder Beihilfe? (nicht frei zugänglich)

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