Die Schlichtungsstelle im Schlichtungsverfahren mit der Constantin Television GmbH habe am 19. März 2014 einen Einigungsvorschlag für eine Gemeinsame Vergütungsregel (GVR) für Kameraleute bei TV-Produktionen beschlossen, meldet das Institut für Urheber- und Medienrecht unter Berufung auf eine Pressemitteilung des Berufsverbands Kinematografie e.V. (BVK). Kameraleuten solle demnach ein Beteiligungsanspruch von 1,75 Prozent vom Ertrag zustehen: Einigungsvorschlag im Schlichtungsverfahren zwischen BVK und Constantin Television (frei zugänglich)
Zur Pressemitteilung auf den Seiten des Berufsverbands Kinematografie (frei zugänglich)