Die Bundesregierung siehe die Einführung eines „französischen Modells“ zur „abgestuften Antwort“ auf Urheberrechtsverletzungen im Internet aufgrund von Datenschutzbedenken skeptisch, meldet Heise online. Sie befürworte zwar die auch auf EU-Ebene gewünschte Entwicklung von Kooperationsverfahren zwischen Rechteinhabern und Internetprovidern zur Verfolgung und Bekämpfung von Verstößen gegen geistige Eigentumsrechte, bei dem französischen Ansatz, bei dem auf Warnhinweise der Provider gegebenenfalls eine Sperre des Netzzugangs folgen soll, sei jedoch die Speicherung und Weitergabe personenbezogener Daten erforderlich: „Bundesregierung lehnt ,französisches Modell’ gegen Urheberrechtsverstöße ab“ (frei zugänglich)
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