In einem einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Landgericht Düsseldorf hätten SKW-Schwarz-Rechtsanwälte für ein Filmverleihunternehmen dem Betreiber eines Streaming-Angebotes auf der Plattform kino-to sowie dessen technischem Dienstleister die Zugänglichmachung eines Films über die Plattform kino.to per Verbotsverfügung untersagen lassen, teilt die Kanzlei mit: SKW Schwarz Rechtsanwälte erwirken Verbotsverfügung gegen Streaming-Anbieter Kino.to (frei zugänglich)
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