Ein Urteil des Amtsgerichts (AG) Frankfurt vom 29. Januar 2010 könnte „das lukrative Erlösmodell mit Massenabmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen ins Wanken bringen“, meldet Heise online. Der Amtsrichter habe dem abmahnenden Anwalt die Erstattung der eingeforderten Gebühren durch den Abgemahnten verweigert: Gericht stellt Erlösmodell der Abmahn-Industrie in Frage (frei zugänglich)
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