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Presseschau

Urteil zur „VFF-Klausel“: VFF weist Vorwürfe der AG DOK zurück

20. August 2012
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    Nachdem die AG Dokumentarfilm sich in einem Rechtsstreit über die Verwendung der umstrittenen „VFF-Klausel“ in Verträgen zwischen Sendern und Auftragsproduzenten jüngst durchsetzen konnte, habe sich nun die Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten VFF selbst zu Wort gemeldet und die durch die AG DOK im Zusammenhang mit den Berichten über das Urteil erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen, schreibt Uwe Mantel bei DWDL.de. Den durch den AG DOK-Vorsitzenden Thomas Frickel geäußerten Verdacht, die VFF habe die Gelder „willkürlich verteilt", habe die VFF als „böswillig“ und „bewusste Irreführung“ bezeichnet. Die Beteiligung der Sendeunternehmen als Filmhersteller von Eigenproduktionen stehe grundsätzlich außer Streit: VFF wehrt sich gegen Vorwürfe der AG DOK (frei zugänglich)

    Die Pressemitteilung der VFF im Wortlaut:
    Presseerklärung
    der VFF Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten mbH
    zum Urteil des LG Leipzig zur sogenannten VFF-Klausel

    Das Landgericht Leipzig hat mit Urteil vom 08.08.2012 in einer noch nicht rechtskräftigen Entscheidung die Auffassung vertreten, dass die sogenannte VFF-Klausel im Auftragsproduktionsvertrag des MDR gegen § 307 BGB verstoße, weil es sich hierbei um eine Allgemeine Geschäftsbedingung handele, die den Auftragnehmer unangemessen benachteilige.

    Die VFF stellt hierzu klar, dass das Urteil nicht den Verteilungsplan der VFF betrifft, dieser war nicht Gegenstand des Rechtstreites. Weiter weisen wir darauf hin, dass öffentlich-rechtliche wie private Sendeunternehmen in Deutschland unterschiedliche Vereinbarungen für eine Beteiligung an den gesetzlichen Vergütungsansprüchen mit den Produzenten treffen. Unrichtig ist die in der Öffentlichkeit verbreitete Behauptung der AG DOK, dass der Verteilungsplan der VFF eine Aufteilung zwischen Eigen- und Auftragsproduktionen der Sender von 50 zu 50 vorsieht. Richtig ist vielmehr, dass 55 % des Aufkommens aus der Leermedien- und Geräteabgabe für den Bereich der Auftragsproduktionen zur Verfügung stehen. Im Bereich der Auftragsproduktion erfolgen die Ausschüttungen an die Produzenten direkt aufgrund von Meldungen der Sender, die insoweit den Produzenten die Meldeverpflichtungen abnehmen. Der böswillige Verdacht des AG-DOK-Vorsitzenden Thomas Frickel, die VFF habe in treuhänderischer Wahrnehmung zur Verteilung stehende Gelder „willkürlich verteilt“, stellt sich deshalb als eine bewusste Irreführung dar. Die Beteiligung der Sendeunternehmen als Filmhersteller von Eigenproduktionen steht aber außer Streit. Damit sind auch öffentlich getroffene Aussagen, nur ein kleiner Teil des Gesamtaufkommens der VFF für Auftragsproduktionen werde an die Produzenten ausgeschüttet, unzutreffend.

    Die VFF hat in den letzten Jahren einen im Vergleich zu anderen Verwertungsgesellschaften extrem niedrigen Verwaltungskostensatz von nur rund 2 %, sodass die gesamten Netto-Einnahmen der VFF den Wahrnehmungsberechtigten ausgeschüttet werden.

    Die VFF erfüllt die gesetzliche Verpflichtung zu der Verwendung ihrer Mittel auch für kulturelle und soziale Zwecke, insbesondere der Bereich der Nachwuchsförderung ist ein Schwerpunkt der kulturellen Aktivitäten der VFF. So erhalten jährlich rund 20 Produktionsstudenten aller deutschen Hochschulen ein VFF-Stipendium in Höhe von monatlich 600,00 Euro. Die VFF unterstützt eine Vielzahl der Studenten-Filmfestivals in Deutschland wie „Sehsüchte“ und das Internationale Studenten-Festival in München. Weiterhin ist die VFF Hauptsponsor des Tages der Deutschen Filmhochschulen während der Berlinale. Zahlreiche weitere Aktivitäten der VFF können auf der Homepage der VFF eingesehen werden. Dort sind auch die Bilanzen und der Lagebericht der VFF der vergangenen Jahre vollständig einsehbar, da es das unbedingte Ziel der VFF war und ist, sowohl gegenüber den Wahrnehmungsberechtigten wie gegenüber der Öffentlichkeit transparent zu sein.

    München, den 16. August 2012

    Prof. Dr. Norbert P. Flechsig
    – Vorsitzender des Aufsichtsrates der VFF –

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