Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di habe in einem medienpolitischen Grundsatzbeschluss Anforderungen an den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag formuliert, berichtet epd medien. ver.di sehe in der derzeit diskutierten Entwurfsfassung die Tendenz, „dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine Fortentwicklung seiner Online-Angebote ,auf Augenhöhe’ zu privatwirtschaftlichen Wettbewerbern zu verweigern.“ Die Folge wäre laut ver.di eine „Nischenexistenz“ von ARD, ZDF und Deutschlandradio im Internet: „ver.di ist gegen bloße ,Nischenexistenz’ von ARD und ZDF“ (frei zugänglich)
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