Das Verwaltungsgericht Wiesbaden habe den Europäischen Gerichtshof (EuGH) aufgefordert, die EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten auf Vereinbarkeit mit den Grundrechten zu prüfen, meldet Heise.de. Das Gericht sehe in der flächendeckenden Aufzeichnung der Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetnutzung der Bevölkerung einen klaren „Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz“, die verdachtslose Protokollierung der Nutzerspuren sei „in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig“: Verwaltungsgericht bezeichnet Vorratsdatenspeicherung als "ungültig" (frei zugänglich)
Zum Beschluss und seiner Begründung auf den Seiten des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung (frei zugänglich)